Die Panoramafreiheit (wer darf wann im Außenbereich Fotos aufnehmen und diese verwerten) ist stets umstritten. Die Panoramafreiheit erfährt viele Einschränkungen. So gilt diese nicht, wenn die Fotos auf einem privaten Grundstück gemacht werden, selbst wenn das Grundstück der öffentlichen Hand gehört, oder wenn es sich um ein temporäres Kunstwerk handelt […]
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